Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines
(a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Beratungsleistungen, Dienstleistungen, Empfehlungen, Schulungen, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen (nachfolgend Leistungen), die im Rahmen einer beauftragten Tätigkeit durch Björn W. Böhmert, wohnhaft in der Staufenstraße 6, 73760 Ostfildern (nachfolgend Anbieter) erbracht werden. Die AGB gelten, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB) ist.
(b) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Auftraggeber gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter bei jedem weiteren gleichartigen Vertragsabschluss erneut auf sie hinweisen muss.
(c) Im Verhältnis zu Auftraggebern gelten ausschließlich die AGB des Anbieters. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch soweit diese vorgelegt wurden, nicht an, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Anbieter einen Vertrag in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ausführt, ohne einen Vorbehalt zu erklären.
(d) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgeblich.
(e) Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(f) Der Auftraggeber erkennt durch die Entgegennahme der Leistungen die Verbindlichkeit der Geschäftsbedingungen an.

II. Anfragen und Angebote
(a) Alle Angebote des Anbieters aus Anzeigen, Prospekten, Internetseiten und sonstige Werbeaussendungen sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein für den Anbieter bindendes Angebot dar, er übernimmt damit kein Beschaffungs- oder Bereitstellungsrisiko.
(b) Der Anbieter behält sich vor, auch während der Gültigkeitsdauer einer Anzeige, Prospektes, Internetseite und sonstiger Werbeaussendung Leistungen aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, Preise und sonstige Bedingungen zu ändern sowie Leistungs- oder Produkteigenschaften zu ändern.
(c) Auf Anfrage ausgearbeitete Angebote des Anbieters sind ab Datum der Angebotsabgabe 14 Kalendertage gültig und verfallen mit Verstreichen der genannten Frist.
(d) Die schriftliche Auftragsanfrage durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Auftragsanfrage nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang anzunehmen.
(e) Die den Angeboten enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten sowie in Bezug genommene E-, DIN-, VDE-, VDI-Normen, -Richtlinen oder -Daten stellen keine Garantien (Zusicherungen), sondern lediglich Beschaffenheitsangaben dar, die bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit berichtigt werden können. In Angeboten enthaltene technische Angaben stellen nur dann Garantien dar, wenn sie ausdrücklich als Garantie oder Zusicherung bezeichnet werden, im Übrigen lediglich Beschaffenheitsangaben.
(f) Das Eigentums- und Urheberrecht für alle im Rahmen eines Angebots erstellten Unterlagen und aufgearbeiteten Informationen, insbesondere solcher in Form von Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Auswertungen, Mustern, Beschreibungen, Kostenvoranschlägen, Darstellungen, Bildern und anderen Arbeiten oder Dokumenten, behält sich der Anbieter vor; sie dürfen (außer sonstigen Werbeaussendungen) Dritten nicht überlassen werden. Sämtliche Arten einer Nutzung der genannten Unterlagen, insbesondere von darin enthaltenen Zeichnungen, Designs und Logos, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(g) Diese Unterlagen und Informationen sind seitens des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln. D.h. die o.g. Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Anbieters nicht vervielfältigt, weitergeleitet, veröffentlicht oder auf anderem Wege sonstigen Dritten zugänglich gemacht werden.
(h) Alle im Rahmen eines Angebots erstellten Unterlagen sind auf Verlangen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben oder, soweit dies Unterlagen in elektronischer Form betrifft, endgültig zu löschen.

III. Vertragsschluss und Leistungserbringung
(a) Die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters ist für den Umfang der zu erbringenden Leistungen maßgebend.
(b) Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind die durch den Anbieter zu erbringenden Leistungen und nicht ein zu erreichender wirtschaftlicher Erfolg.
(c) Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn eine diesbezügliche schriftliche Verpflichtung des Anbieters vorliegt.
(d) Die Leistungserbringung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Durchführungstermin, jedoch nicht vor Bereitstellung der durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, notwendigen Ortsbegehungen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwaigen vereinbarten Anzahlung.
(e) Sofern Leistungen örtlich, fachlich und zeitlich gebunden sind, sind diese Vorgaben durch den Auftraggeber zu beachten.
(f) Die Erbringung der Leistungen erfolgt je nach Erforderlichkeit und Vereinbarung in den Räumen des Anbieters, am Sitz des Anbieters oder einem anderen vertraglich vereinbarten Ort.
(g) Sofern Leistungen beim Auftraggeber erbracht werden sollen, werden dem Anbieter entsprechende betriebliche Räumlichkeiten mit der notwendigen Ausstattung - z.B. Arbeitsplatz, Festnetztelefon, Internetzugang - durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
(h) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendige Unterstützung und Informationen rechtzeitig erhält. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung bekannt werden.

IV. Wettbewerb
Der Anbieter hat das Recht, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Der Anbieter unterliegen keinerlei Ausschließlichkeitsbindungen bzw. keinem Wettbewerbsverbot.

V. Haftung
(a) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(b) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(c) Die sich aus Abs. (b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
(d) Sollte es im Zuge der Leistungserbringung (bspw. in Form von veränderten Abläufen) zu Folgeschäden wie bspw. Mehrarbeit, Produktions- oder Verdienstausfällen kommen, so ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
(e) Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis beträgt, sofern gesetzlich nicht zwingend etwas anderes geregelt ist, ein Jahr. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

VI. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle anlässlich oder bei Gelegenheit der Geschäfstverbindungen ihm bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten, insebsondere diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an nicht-berechtigte Personen weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden.

VII. Preise und Zahlungsbedingungen
(a) Preise gelten laut Auftragsbestätigung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. Fahrt- und Übernachtungskosten, Kosten für die Erstellung und Bereitstellung von Dokumentationen, Schulungs- und Verbrauchsmaterialien usw. sowie Spesen gem. den separat ausgewiesenen Sätzen des Anbieters. (b) Zahlungen sind mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto des Anbieters zu entrichten. Der Anbieter ist, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse zu erbringen.
(c) Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt der Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Etwaige Kosten oder sonstige Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen und sofort zur Zahlung fällig.
(d) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der vereinbarte Preis ist während des Verzugs mit einem Zinssatz von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Danaben können nach Verzugseintritt bei einer Entgeldforderung gegen einen Unternehmer gemäß § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 50 Euro geltend gemacht werden; die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber allen Kunden gilt jedenfalls der gesetzliche Verzugszins, gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Anbieters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(e) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, vom Anbieter schriftlich bestätigt oder unbestritten ist oder sich aus demselben Vertragsverhältnis ergibt.

VIII. Stornierung durch den Auftraggeber und Kosten
(a) Storniert der Auftraggeber vertraglich vereinbarte Termine für Veranstaltungen, Schulungen oder sonstige Leistungen mit einem Vorlauf von weniger als 5 Werktagen, ist eine Entschädigung in Höhe von 80%-Punkten des vereinbarten Preises zu entrichten.
(b) Storniert der Auftraggeber vertraglich vereinbarte Termine für Veranstaltungen, Schulungen oder sonstige Leistungen mit einem Vorlauf zwischen 6 und 10 Werktagen, ist eine Entschädigung in Höhe von 60%-Punkten des vereinbarten Preises zu entrichten.

IX. Schlussbestimmungen
(a) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(b) Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Wohnsitz des Anbbieters in Ostfildern. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Anbieter ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.